Amtsgericht Ansbach

Geschäftstätigkeit:

Justiz

Ansprechpartner:

Angebotene Ausbildungsberufe:

Berufsbezeichnung Dauer Start Start Start
Rechtspfleger (m/w/d) 3 Jahre 01.09.2024 01.09.2025
Justizfachwirt (m/w/d) 2 Jahre 01.09.2024 01.09.2025

Möglichkeiten für:

  • Praktikum
  • Duales Studium

Informationen zum Unternehmen:

Als eine der drei Gewalten in unserem Staat hat die Justiz eine gewaltig wichtige Aufgabe. Sie sorgt für Recht und Gerechtigkeit, für Sicherheit und für ein geordnetes Miteinander. Wenn du nach mehr suchst als nur einem Job, dann bist du in der Justiz genau richtig!

Von der Geburt bis zum Tod, beim Vertragsabschluss oder beim Rechtsstreit: An vielen wichtigen Stationen im Leben kommen Menschen mit der Justiz in Berührung. Sie arbeiten in der „Justiz-Familie“ mit Menschen und für Menschen.

Die Justiz beschäftigt sich mit wertvollen Dingen, zum Beispiel beim Hauskauf oder beim Vererben. Und mit den kostbarsten Werten überhaupt: Unserem Leben, unserer Würde und Freiheit, unseren Grundrechten! Arbeite mit für diese Werte, die uns als Menschen schützen und als Gesellschaft stärken!

Gesetze sind keine trockene Theorie.

Hinter jedem Paragrafen steht eine Geschichte, hinter jedem Aktenzeichen ein persönliches Schicksal. In der Justiz arbeitest du mitten im Leben: Man begleitet Menschen in besonderen Situationen: während eines kurzen Info-Gesprächs oder intensiv, über einen längeren Zeitraum.

Das Amtsgericht Ansbach bietet dir vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeiten in den Bereichen des Nachlass-, Betreuungs-, Familien-, Register-, Versteigerungs-, Vollstreckungs- und Insolvenzgerichts, in der Zivil- und Strafabteilung, dem Grundbuchamt aber auch in der Verwaltung. Daneben kannst du auch an der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden.

In der Justiz wirst du wertgeschätzt, als Person und für deine Fähigkeiten. Du wirst unterstützt und gefördert, während deiner Ausbildung und deiner gesamten Karriere. Und: Du hast einen krisenfesten Beruf, der dir immer neue Chancen bietet!

Ausbildungsangebot:

Rechtspfleger (m/w/d):

Du wirst während des dualen Studiums als Rechtspflegeranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Während des dualen Studiums wird dir ein Gehalt bezahlt.
Das duale Studium beginnt regelmäßig am 1. September jeden Jahres und dauert insgesamt drei Jahre.

Fachstudium:
Das Fachstudium (Fachstudium I ca. 9 Monate, Fachstudium II ca. 10 Monate) findet an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Rechtspflege - in Starnberg  statt. Es wird den Rechtspflegeranwärtern durch Vorlesungen, Vorträge, Übungen und Seminare sowie durch schriftliche Arbeiten das notwendige theoretische Wissen für ihre berufliche Tätigkeit vermittelt. Unterkunft und Verpflegung werden dort zur Verfügung gestellt.

Fachpraktikum:
Die praktischen Studienabschnitte (insgesamt 15 Monate: Fachpraktikum I + II) leistest du am Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft ab. Dort lernst du alle Abteilungen des Gerichts kennen. Die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse kannst du in der Praxis anwenden und vertiefen. Während dieser Zeit findet praxisbegleitender Unterricht statt.

Prüfung: 
Im Anschluss an das Fachpraktikum II findet die Abschlussprüfung (Examen) statt.

Voraussetzungen:

Bewerber für eine Einstellung in den Rechtspflegerdienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Voraussetzung für die Beschäftigung als Rechtspfleger ist die erfolgreiche Ableistung des dualen Studiums.
Als Bewerber solltest du Interesse am Beruf haben, engagiert, entscheidungsfreudig, organisiert, verantwortungsbereit, teamfähig, kommunikativ und verschwiegen sein. Der Umgang mit Menschen, dem Gesetz und der elektronischen Datenverarbeitung sollte dir Freude bereiten.

Zu diesem dualen Studium kann zugelassen werden, wer

- die Fachhochschulreife, eine andere Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann;

- die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
  • Nachweis der Verfassungstreue,
  • Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze (bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
  • Charakterliche Eignung (Vorstrafen?),
  • Gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und

- an einem besonderen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen und hierbei eine ausreichende Platzziffer erreicht hat.

Auswahlverfahren

Das besondere Auswahlverfahren wird alljährlich im Oktober für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres vom Bayerischen Landespersonalausschuss durchgeführt. Zur Teilnahme ist die rechtzeitige Online-Anmeldung bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich. Informationen über das Auswahlverfahren und die Online-Anmeldung können über die Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses abgerufen werden: https://www.lpa.bayern.de/

 

Justizfachwirt (m/w/d):

Als Justizsekretäranwärter wirst du im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Während der Ausbildung wird dir ein Gehalt bezahlt. Die Ausbildung zum Justizfachwirt beginnt regelmäßig am 1. September jeden Jahres und dauert insgesamt zwei Jahre.

Theoretische Ausbildung:
In den vier theoretischen Lehrgängen (Lehrgang A - 14 Wochen, Lehrgang B - 14 Wochen, Lehrgang C - 10 Wochen, Abschlusslehrgang - 1 Woche) werden die erforderlichen Rechtskenntnisse sowie IT-Anwendungen vermittelt. Unterkunft und Verpflegung werden an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz zur Verfügung gestellt.

Praktische Ausbildung:
Zwischen den theoretischen Lehrgängen erfolgt die praktische Ausbildung am Amtsgericht, am Landgericht und an der Staatsanwaltschaft. Hier lernst du alle Abteilungen kennen und wendest die erworbenen Kenntnisse in der Praxis an. Während dieser Zeit findet praxisbegleitender Unterricht statt.

Prüfung:
Im Anschluss an den Abschlusslehrgang findet die Abschlussprüfung statt.

Voraussetzungen:

Als Bewerber solltest du Interesse am Beruf haben, engagiert, organisiert, verantwortungsbereit, teamfähig, kommunikativ und verschwiegen sein. Der Umgang mit Menschen, dem Gesetz und der elektronischen Datenverarbeitung sollte dir Freude bereiten.

Zu der Ausbildung kann zugelassen werden, wer

- einen mittleren Schulabschluss, einen qualifizierenden Haupt- oder Mittelschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann,

- die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz,
  • Nachweis der Verfassungstreue,
  • Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze (bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
  • charakterliche Eignung (Vorstrafen?),
  • gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und

an einem besonderen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen und hierbei eine ausreichende Platzziffer erreicht hat.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren wird alljährlich im Juli für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres vom Bayerischen Landespersonalausschuss durchgeführt. Zur Teilnahme ist die rechtzeitige Online-Anmeldung bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich. Informationen über das Auswahlverfahren und die Online-Anmeldung können über die Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses abgerufen werden: https://www.lpa.bayern.de/

Weiterhin müssen die Bewerber/innen die Fähigkeit nachweisen, in der Texterfassung eine zehnminütige Abschrift einer Langschriftvorlage in der Geschwindigkeit von 180 Anschlägen je Minute zu fertigen. Soweit dieser Nachweis nicht bereits bei der Einstellung erbracht wird, ist er bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres zu erbringen.

Perspektiven:

Rechtspfleger (m/w/d):

Nach der bestandenen Abschlussprüfung (Examen) erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Rechtspflegeinspektor/in und die Verleihung des Diplomgrades "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)" als akademischer Grad.
Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich zum/zur

  • Rechtspflegeoberinspektor/in in Besoldungsgruppe A 10
  • Rechtspflegeamtmann/frau in Besoldungsgruppe A 11
  • Rechtspflegeamtsrat/rätin in Besoldungsgruppe A 12
  • Rechtspflegerat/rätin in Besoldungsgruppe A 13

Bei entsprechender Eignung ist eine zusätzliche Qualifizierung für die Ämter der Besoldungsgruppe A 14 und höher möglich.

Justizfachwirt (m/w/d):

Nach der bestandenen Abschlussprüfung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizsekretär/in.

Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich zum/zur

  • Justizobersekretär/in in Besoldungsgruppe A 7
  • Justizhauptsekretär/in in Besoldungsgruppe A 8
  • Justizverwaltungsinspektor/in in Besoldungsgruppe A 9
  • Justizverwaltungsinspektor/in mit Zulage in Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage.

Bei entsprechender Eignung ist eine Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppe A10 und höher oder die Zulassung zur Gerichtsvollzieherausbildung oder dem Rechtspflegerstudium möglich.

Aufgaben:

Rechtspfleger (m/w/d):

Rechtspfleger sind Beamte mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene, denen wichtige Aufgaben in der Justiz übertragen sind, darunter viele, die früher Richtern und Staatsanwälten vorbehalten waren.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Eintragung neuer Eigentümer von Grundstücken im Grundbuch (Tätigkeit am Grundbuchamt)
  • Erbenermittlung beim Nachlassgericht
  • Zwangsversteigerung von Grundstücken beim Versteigerungsgericht
  • Veranlassung von Konto-/Gehaltspfändungen beim Vollstreckungsgericht
  • Eintragung von Vereinen beim Registergericht

Diese Bereiche und noch viele weitere sind den Rechtspflegern zur selbständigen Erledigung anvertraut. 
In einem großen Teil ihres Aufgabenbereiches sind sie bei ihren Entscheidungen wie Richter nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen des Vorgesetzten nicht gebunden (sachliche Unabhängigkeit). Außerdem können Rechtspfleger auch in der Personalverwaltung bei den Gerichten tätig sein.

Justizfachwirt (m/w/d):

Als Justizfachwirt arbeitest du im Team mit Richtern und Rechtspflegern. Du managst dein eigenes Referat, legst Akten an, kümmerst dich um Fristen und Termine, erledigst den Schriftverkehr und stehst in engem Kontakt zum Beispiel mit Anwaltskanzleien, Behörden und Sachverständigen. Dabei arbeitest du mit moderner IT.

Du sorgst dafür, dass alle nötigen Unterlagen für einen Prozess zur Verfügung stehen, alle Beteiligten über Termine informiert sind, Beweisstücke (vom künstlichen Kniegelenk bis zur Tatwaffe in einem Mordprozess) archiviert werden, Zeugen ihre Aufwandsentschädigung bekommen, kurz: dass Verfahren und Prozesse zügig und reibungslos ablaufen.

Dabei kannst du deinen Arbeitstag selbständig organisieren und deine Zeit weitgehend frei einteilen.

Wichtige Aufgaben im Überblick:

  • Gerichtsakten führen und Vorgänge in Gerichtsverfahren digital verwalten
  • Fristen berechnen, vermerken und überwachen
  • Schriftverkehr erledigen
  • Schriftstücke (zum Beispiel Urteile) zuordnen und beglaubigen
  • Eilige Aufgaben erledigen, zum Beispiel einen Haftbefehl vorbereiten
  • Auslagen für Zeugen und Honorare für Gutachten berechnen
  • Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
  • Protokollführung in (Straf-)Sitzungen

Vergütung:

Rechtspfleger (m/w/d):

  • Während des Studiums Anwärterbezüge von etwa 1.400 € brutto.

Justizfachwirt (m/w/d):

  • Während der Ausbildung Anwärterbezüge von etwa 1.300 € brutto.

Arbeitszeit/Urlaub:

  • 40 Stundenwoche
  • 30 Urlaubstage

Was bieten wir sonst noch: