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Breiter Schutzschirm für Ausbildungsplätze – Mehr Förderungen!

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Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ gebilligt. Ziel ist es, die betriebliche Berufsausbildung zu stabilisieren und zu stärken.

Ausbildungs- und Übernahmeprämien werden verdoppelt. Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit und die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung werden verbessert. Ein Sonderzuschuss hilft Kleinstunternehmen. Kosten für externe Vorbereitungskurse werden anteilig übernommen. Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärt dazu: „Die Berufsausbildung von jungen Menschen muss auch in dieser Krise so gut wie möglich unterstützt werden. Dieses Ziel verfolge ich seit Beginn der Pandemie. Mit diesem zweiten Maßnahmenpaket schaffen wir die Grundlage, dass junge Frauen und Männer einen Ausbildungsplatz finden und auch weitere Unterstützung bekommen, um auch in diesen schwierigen Zeiten gut den Beruf starten können zu können. Das hilft auch den Unternehmen und der gesamten Wirtschaft, weil die in den nächsten Jahren noch mehr Fachkräfte brauchen wird als heute. Ausbildung wird in diesen Zeiten aber nur gelingen, wenn alle Sozialpartner mitziehen. Darum bin ich über das Engagement der Verbände und Gewerkschaften sehr froh, das sich auch in der Allianz für Aus- und Weiterbildung zeigt. Ich danke allen Betrieben, die trotz der vielfach schwierigen Zeit ausbilden. Sie tun etwas für sich und jungen Leute, aber auch etwas für unser Land.

“Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagt: „Eine gute Ausbildung ist wesentlich für ein gutes Leben. Das müssen wir jungen Menschen auch in Krisenzeiten ermöglichen. Deshalb müssen wir dringend die Ausbildungsbereitschaft in den Betrieben stärken. Ich freue mich, dass das BMAS mit der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ dazu einen entscheidenden Beitrag leisten kann. Dass die Prämien doppelt so hoch sein werden, wird hoffentlich mehr Unternehmen motivieren, junge Menschen auszubilden. Dass künftig auch größere Unternehmen gefördert werden können, soll für noch mehr Ausbildungsplätze sorgen. Die Azubis von heute sind die Fachkräfte von morgen.

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

Für die Ausbildungsprämien, die Zuschüsse zur Verhinderung von Kurzarbeit, den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen und die Übernahmeprämie ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die bei diesen Förderleistungen vorgesehenen Verbesserungen werden im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie umgesetzt; die Änderungen werden im Laufe des März bekannt gemacht. Anträge können bei der für den jeweiligen Ausbildungsbetrieb zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung einschließlich der anteiligen Kostenübernahme für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse wird von der Knappschaft-Bahn-See im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie durchgeführt. Die Änderungen dieser Förderrichtlinie erfolgen schnellstmöglich und treten anschließend unmittelbar in Kraft.

 Weitere Informationen:

https://www.bmbf.de/de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern-13371.html