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Attraktivität als Arbeitgeber steigern? Mit einer betrieblichen Krankenversicherung ist das möglich!

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Die betriebliche Krankenversicherung – ein Gewinn für alle

Der Markt um qualifizierte Arbeitskräfte ist hart umkämpft. Eine betriebliche Krankenversicherung kann eine wichtige Rolle spielen, um qualifizierte Fachkräfte für Ihr Unternehmen zu gewinnen.

Zeigen Sie, dass Ihnen die Gesundheit Ihrer Belegschaft am Herzen liegt und werten Sie den bestehenden Krankenversicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter durch zusätzliche Leistungen auf.

Wir wissen alle, ein Unternehmen ist nur so erfolgreich wie seine Mitarbeiter. Daher ist es enorm wichtig, als Unternehmen attraktiv für die Mitarbeiter zu sein.

Ob Bindung, Gewinnung oder Förderung Ihrer Mitarbeiter, all diese wichtigen Themen können Sie mit der betrieblichen Krankenversicherung erreichen.

Was kann die betriebliche Krankenversicherung aus Arbeitgebersicht?

Vorteile für Arbeitgeber

Vorteile für Arbeitnehmer

Häufige Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV)

Für Arbeitgeber stellen sich im Zusammenhang mit der betrieblichen Krankenversicherung viele Fragen. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir hier zusammengestellt.

Können Mitarbeiter auch ihre Familie in der bKV mitversichern?

Grundsätzlich können gegen einen Beitrag und nach einer Gesundheitsprüfung die Familienangehörigen Ihrer Mitarbeiter ebenfalls die günstigen Konditionen der betrieblichen Krankenversicherung erhalten. Allerdings ist die Aufnahme immer vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung abhängig. Die Aufnahme kann auch abgelehnt werden.

Zur Familie zählen der Ehepartner oder der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft sowie Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Was ist zu beachten, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird?

Ihr neuer Arbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten ab Beschäftigungsbeginn, beziehungsweise nach Ablauf der Probezeit, in der betrieblichen Krankenversicherung angemeldet werden.

Wie lange bin ich als Arbeitgeber an die Sozialleistung der bKV gebunden?

Grundsätzlich haben Sie als Arbeitgeber gemäß der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen die Möglichkeit, die betriebliche Krankenversicherung innerhalb der entsprechenden Fristen zu kündigen. Inwieweit die durch die bKV entstandene Zusage an die Mitarbeiter zurückgenommen werden kann, hängt unter anderem von der Art und Weise der innerbetrieblichen Umsetzung ab. Gern beraten wir Sie hierzu im Detail in einem Gespräch. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch.

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen wechselt?

Falls einer Ihrer Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, kann er sich innerhalb von zwei Monaten dafür entscheiden, die betriebliche Krankenversicherung zu Einzelvertragskonditionen fortzuführen. Fortan trägt er die Kosten seiner Absicherung selbst und erhält den Versicherungsschutz ohne erneute Gesund­heits­prü­fung.

Was ist, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht?

Mitarbeiter, die aufgrund des Renteneintritts Ihr Unternehmen verlassen, können den Versicherungsschutz zu bKV-Konditionen fortführen. Der vorherige Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Krankenversicherung muss dann vom Mitarbeiter übernommen werden.

Kann ich die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für meine Mitarbeiter steuerlich absetzen?

Die betrieblich veranlassten Beiträge zur bKV sowie eine gegebenenfalls übernommene Lohnsteuer und oder übernommene Sozialversicherungsbeiträge stellen Betriebsausgaben dar und sind steuerlich abzugsfähig.

Hier geht’s zum Informationsvideo!

In Zusammenarbeit mit unserem TRUST Business Lounge Partner der Versicherungskammer Bayern Agentur Lechler & Kaschütza GbR bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies einstündiges Informations-Gespräch an.

Bei Interesse wenden Sie sich direkt an:

Lechler & Kaschütza GbR

Ansprechpartner Markus Lechler

info@luk.de